Der Ausgangspunkt des Beitrages ist die ambivalente Relation zwischen einer relativ strikten Namengesetzgebung und den offiziellen Aufforderungen zur Namensänderung, die seit der ersten Namenverordnung im Jahre 1901 in Schweden vorliegen. Es werden im Beitrag einige problematische Bereiche des neuen Personennamengesetzes vom 01-07-2017 aufgegriffen, unter anderem wie gut das Gesetz an die multilinguale Gesellschaft des heutigen Schweden angepasst ist und wie die beiden Möglichkeiten, Doppelnamen als Familienname zu benutzen und be einer Namensänderung von den gewöhnlichsten Familiennamen frei wählen zu dürfen, auf den künftigen Familiennamenbestand einwirken wird.